Arbeitnehmerüberlassung

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Was ist eigentlich eine Arbeitnehmerüberlassung?

Die FACH-KRAFT Bielefeld GmbH ist Ihr Profi für Arbeitnehmerüberlassung mit Sitz in NRW.

Die Arbeitnehmerüberlassung oder Zeitarbeit bezeichnet die temporäre Überlassung eines Arbeitnehmers an ein Entleihunternehmen. Der Leiharbeitnehmer ist bei einem Verleiher gegen Entgelt angestellt, der ihn einem Kunden zur Arbeitsleistung überlässt. Zwischen Mitarbeiter (Leiharbeitnehmer), Personaldienstleister (Verleiher) und Kunde (Entleiher) besteht eine Dreieckskonstellation.

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Verleiher & Entleiher:

Zwischen Personaldienstleister und Kundenunternehmen besteht ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, der die konkrete Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers, die Arbeitszeit im Einsatzunternehmen sowie den Preis/Stundenverrechnungssatz regelt. Für die Arbeitnehmerüberlassung erhält das Personaldienst-leistungsunternehmen einen Rechnungsbetrag vom Kundenunternehmen.

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Verleiher & Leiharbeitnehmer

Der Leiharbeiter ist über einen Arbeitsvertrag bei einem Personaldienstleister oder Zeitarbeitsunternehmen angestellt. Der Vertrag enthält wie ein regulärer Arbeitsvertrag u. a. Urlaubs- und Gehaltsregelungen, Zuschläge oder Regelungen zum Verhalten im Krankheitsfall. Der Leiharbeitnehmer genießt dadurch die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers, z. B. Leistungen der Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub. Er unterliegt der disziplinarischen Weisungsbefugnis des Verleihers, der darauf achtet, dass der Mitarbeiter zur richtigen Zeit am richtigen Einsatzort ist und seine Arbeitnehmerpflichten gegenüber dem Kunden erfüllt.

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Leiharbeitnehmer & Entleiher

Der Zeitarbeitnehmer ist für einen begrenzten Zeitraum im Kundenunternehmen tätig. Der Entleiher verfügt über eine fachliche Weisungsbefugnis, kann dem Arbeitnehmer also vor Ort fachliche Anweisungen geben.

Leiharbeitnehmer können in vielen Bereichen eingesetzt werden, zum Beispiel als gelernte Fachkräfte oder hochqualifizierte Arbeitnehmer im gewerblich-technischen Bereich. Im Unterschied zur Personalvermittlung, bei der ein Arbeitnehmer einem Kunden langfristig über einen Personalvermittlungsvertrag vermittelt wird, beschränkt sich der Einsatz von Leiharbeitnehmern auf einen kürzer begrenzten Zeitraum. Eine weitere Dienstleistung im Personaldienstleistungs-Portfolio ist z. B. das On-Site-Management, bei dem der Kunde mit verschiedenen Personaldienstleistern zusammenarbeitet, um Arbeitnehmer bedarfsgerecht einzusetzen. Beim Master-Vendor-Modell fungiert ein Personaldienstleister als Hauptlieferant für Personal. Kann er keinen Mitarbeiter aus seinem eigenen Mitarbeiterpool stellen, greift er auf weitere Personaldienstleister (Co-Lieferanten) zurück.

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Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung

Entleiher und Leiharbeitnehmer können
auf verschiedene Weise von der Arbeitnehmerüberlassung profitieren:

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FACH-KRAFT

ist ein klarer Gewinn für beide Seiten.

Vorteile für Unternehmen

  • Mehr Flexibilität: Der Einsatz von Leiharbeitnehmern ermöglicht eine flexible Personalplanung. In Zeiten schwankender Auftragslagen, Konjunkturschwankungen oder Auftragsspitzen können Unternehmen mit einem bedarfsgerechten Personaleinsatz reagieren und Personalengpässe vermeiden. Wachstumsphasen und gute Auftragslagen lassen sich dadurch effektiv nutzen.

  • Weniger Kosten und Verwaltungsaufwand: Stellt der Personaldienstleister passende Mitarbeiter aus seinem Mitarbeiterpool, kann sich das Unternehmen einen zeit- und kostenintensiven Recruiting-Prozess sparen. Da der Personaldienstleister den Arbeitsvertrag mit dem Leiharbeitnehmer aufsetzt, reduziert sich der administrative Aufwand für das Unternehmen.
  • Transparenz: Auf Kosten- und Leistungsebene profitiert das Unternehmen von hoher Transparenz: Die Kosten für effektiv geleistete Arbeitsstunden sind kalkulierbar und der Kunde kann die Leistung des Arbeitnehmers vor Ort einschätzen.

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Wiedereingliederung: Arbeitnehmer mit einer längeren Auszeit, z. B. aufgrund von Pflege- und Familienzeiten, können über die Arbeitnehmerüberlassung den Wiedereinstieg in den Beruf finden

  • Berufseinstieg: Arbeitnehmern ohne Berufserfahrungen kann die Zeitarbeit den Berufseinstieg erleichtern. Sie haben die Möglichkeit, sich zu orientieren und erste Berufserfahrungen zu sammeln.

  • Übernahmechancen: Erwerbsfähige, die Schwierigkeiten damit haben, eine geeignete Stelle zu finden, können über Zeitarbeit leichter in den Beruf finden und von Übernahmechancen profitieren. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann der temporäre Einsatz im Kundenunternehmen als Probezeit fungieren.

  • (Zusatz)Qualifikationen: Über den Einsatz in verschiedenen Kundenunternehmen sammeln Zeitarbeitnehmer Berufserfahrung und können Zusatzqualifikationen erwerben, zum Beispiel einen Gabelstaplerschein.

  • Exklusive Stellen: Manche Unternehmen schreiben ihre Stellen nicht direkt aus, sondern übertragen die Suche nach geeigneten Mitarbeitern (z. B. für Projektarbeit) auf Personaldienstleister. Arbeitnehmer können diese Stellen dann über den Personaldienstleister wahrnehmen.

Fazit

Die Arbeitnehmerüberlassung zeichnet sich durch eine Dreieckskonstellation zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer aus: Der Arbeitnehmer ist bei einem Verleiher/Personaldienstleister arbeitsvertraglich angestellt, der ihn für einen bestimmten Zeitraum einem Kundenunternehmen überlässt. Zwischen Verleiher und Entleiher besteht ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Durch den Einsatz von Zeitarbeitnehmern, können Unternehmen flexibel und bedarfsgerecht auf Auftragslagen reagieren und Wachstumsphasen effektiv nutzen, ohne Personalengpässe oder zeit- und kostenintensive Recruiting-Prozesse auf sich zu nehmen.